RS Vwgh 2002/11/26 98/15/0204

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2002
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §183 Abs4;
BAO §299 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0036 E 14. Dezember 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verpflichtung auf Gewährung von Parteiengehör vor einer Aufhebung durch die Oberbehörde nach § 299 BAO besteht nur, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen wurden (Hinweis E 25.3.1981, 747/79 und E 29.9.1982, 82/13/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998150204.X03

Im RIS seit

24.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten