RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0175

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Veröffentlicht am 26.11.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Die Differenzen zwischen den eingeführten und den weiterverkauften Waren und die daraus abgeleiteten Bemessungsgrundlagen stellen neu hervorgekommene Tatsachen iSd § 303 Abs. 4 BAO dar, auf welche die Abgabenbehörde zu Recht die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens stützen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150175.X03

Im RIS seit

24.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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