RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0223

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Veröffentlicht am 26.11.2002
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Rückstellungen einer Kapitalgesellschaft für Pensionsansprüche eines gesellschaftsnahen Geschäftsführers sind verdeckte Ausschüttungen und gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen, wenn die Pensionszusage, auf der der Pensionsanspruch beruht, in der gegebenen Form einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer nicht gemacht worden wäre und diese Pensionszusage daher für den Bereich des Steuerrechtes keine Anerkennung finden kann (Hinweis E 7. Februar 1990, 88/13/0241, VwSlg 6479 F/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150223.X01

Im RIS seit

24.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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