RS Vwgh 2002/11/26 2001/11/0398

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Veröffentlicht am 26.11.2002
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Index

44 Zivildienst

Norm

ZDG 1986 §14 Abs2 idF 1996/788;

Rechtssatz

In den betreffenden Studienvereinbarungen für Fachhochschul-Studiengänge am Technikum Joanneum ist eine Unterbrechung des Studiums aus wichtigen Gründen vorgesehen. Der Studierende hat den Unterbrechungsgrund, worunter auch unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse fallen, dem Erhalter ehestmöglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Zweifellos stellt die bescheidmäßige Zuweisung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes für den Beschwerdeführer einen wichtigen Grund zur Unterbrechung der Ausbildung im Sinne dieser Studienvereinbarungen dar (siehe auch das hg. Erkenntnis vom 24. August 1999, Zl. 98/11/0304).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110398.X01

Im RIS seit

27.02.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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