RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0134

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Veröffentlicht am 26.11.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §295 Abs3;
ErbStG §20 Abs1;
EStG 1972 §24 Abs5;

Rechtssatz

Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 5 EStG kommt lediglich die entrichtete Erbschafts- und Schenkungssteuer für die Anrechnung in Frage. Der Bescheid über die Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist im Zeitpunkt der Entscheidung über die Anrechnung derselben jedoch eine wesentliche Voraussetzung, weil ohne Kenntnis des Inhaltes der Erbschafts- und Schenkungssteuerfestsetzung eine Prüfung der Frage, ob und welche Teile der Einkommensteuer zu ermäßigen oder zu erlassen sind, nicht möglich ist (Hinweis E 13. September 1988, 88/14/0022).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150134.X03

Im RIS seit

24.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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