RS Vwgh 2002/11/28 97/13/0069

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Veröffentlicht am 28.11.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §47 Abs3;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit sind wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen (Hinweis E 2. Juli 2002, 99/14/0056 und 2000/14/0148).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130069.X01

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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