RS Vwgh 2002/11/28 2001/13/0257

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Veröffentlicht am 28.11.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §533;
ABGB §553;
ABGB §914;
ABGB §915;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Auslegung unklarer letztwilliger Verfügungen ist der Erforschung des subjektiven Willens des Erklärenden größere Bedeutung beizumessen als bei Geschäften unter Lebenden.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001130257.X03

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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