Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1997 §13 Abs2;Rechtssatz
Mit dem Erkenntnis vom 12. September 2002, Zl. 99/20/0532, wurde die auf § 13 Abs. 2 zweiter Fall AsylG 1997 gestützte Abweisung eines Asylantrages aufgehoben, weil über den erstmals in der Berufungsentscheidung herangezogenen Umstand der Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz (zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie - unter gleichzeitigem Widerruf der bedingten Strafnachsicht - einer Zusatzstrafe von drei Monaten) nicht verhandelt worden und "insbesondere" keine Güterabwägung vorgenommen worden war.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999010449.X05Im RIS seit
02.04.2003