RS Vwgh 2002/12/11 99/12/0257

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Veröffentlicht am 11.12.2002
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §29 Abs1;
PG 1965 §29 Abs4 idF 1985/426;
PG 1965 §50;

Rechtssatz

Unmissverständlich stellt § 29 Abs. 1 und 4 PG darauf ab, dass die Person, die (unter Berücksichtigung des § 52 Abs. 1 PG) Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag nach § 50 PG hat, unverschuldet in Notlage geraten ist. Das Gesetz enthält keinerlei Ansatz für eine zusätzliche Prüfung, ob diese Voraussetzung auch von den Angehörigen erfüllt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999120257.X08

Im RIS seit

03.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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