RS Vwgh 2002/12/11 2001/03/0057

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Veröffentlicht am 11.12.2002
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E07204030
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs2 lita;
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art2 Abs1;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
EURallg;
GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;

Rechtssatz

Bei der Kontrolle mittels einer "Enforcementstation" ist festgestellt worden, dass eine ökopunktfreie Fahrt deklariert gewesen sei. Die Rüge des Beschwerdeführers, die belangte Behörde habe das von ihm beantragte Sachverständigengutachten hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des bei der Kontrolle verwendeten Kontrollgerätes nicht eingeholt, erweist sich als nicht zielführend, vielmehr ist dieser Beweisantrag als auf einen Erkundungsbeweis gerichtet zu qualifizieren, zu dessen Aufnahme die belangte Behörde nicht verpflichtet war.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001030057.X01

Im RIS seit

01.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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