RS Vwgh 2002/12/16 2001/10/0117

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Veröffentlicht am 16.12.2002
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Index

E000 EU- Recht allgemein
82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1 Z1;
AMG 1983 §1 Abs3 Z3;
EURallg;
LMG 1975 §5;

Rechtssatz

Es ist die dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegende Annahme nicht zu beanstanden, dass durch den Hinweis auf behauptete Wirkungen von Inhaltsstoffen des Produktes dessen Anwendung selbst eine solche Wirkung zugeschrieben wird, mögen diese Wirkungen auch, wie die Beschwerde meint, "in jedem Kräuterbuch nachzulesen" sein.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001100117.X03

Im RIS seit

29.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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