RS Vwgh 2002/12/17 2001/11/0061

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Veröffentlicht am 17.12.2002
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §57a Abs2;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit iSd § 57a Abs. 2 KFG 1967 macht es keinen Unterschied, ob die Behörde über eine erstmalige Erteilung einer Ermächtigung oder über den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden hat. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sich sowohl hinsichtlich der Erteilung der Ermächtigung als auch hinsichtlich deren Widerrufs des Begriffs "vertrauenswürdig" bedient, folgt, dass in beiden Fällen von der Behörde der selbe Maßstab an die Vertrauenswürdigkeit anzulegen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110061.X02

Im RIS seit

14.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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