RS Vwgh 2002/12/17 2001/14/0155

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Veröffentlicht am 17.12.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §85;

Rechtssatz

Der Akt der eigentlichen Festnahme unterliegt nur dann einer selbständigen Anfechtung, wenn dieser nicht durch eine bescheidmäßige Festnahmeanordnung gedeckt ist (Hinweis VfGH E 24. Februar 1984, B 306/82).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140155.X05

Im RIS seit

29.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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