RS Vwgh 2002/12/17 2000/04/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2002
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §1 Abs1;

Rechtssatz

Jede im Rahmen eines Gewerbebetriebes ausgeübte Tätigkeit trägt schon hiedurch allein den Charakter der Gewerbsmäßigkeit an sich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000040020.X02

Im RIS seit

03.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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