RS Vwgh 2002/12/18 98/17/0218

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2002
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Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1989 §2 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/17/0136 E 27. November 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Das Vorhandensein eines Selbstauszahlungsmechanismus ist für das Vorliegen eines Glücksspielautomaten nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998170218.X02

Im RIS seit

22.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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