RS VwGH Erkenntnis 2002/12/18 2001/13/0202

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Veröffentlicht am 18.12.2002
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Rechtssatz

Schwankungen der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers entsprechend der Ertragslage der Gesellschaft lassen noch keinen Rückschluss auf eine tatsächliche Erfolgsabhängigkeit der Entlohnung des Geschäftsführers zu (Hinweis E 19. Dezember 2001, 2001/13/0091; E 27. Februar 2002, 2001/13/0103).

Im RIS seit
14.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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