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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs2;Rechtssatz
In einem Abgabenbescheid wird über Art und Höhe (und gegebenenfalls Fälligkeit) der Abgabe sowie über die Abgabenbemessungsgrundlage abgesprochen (vgl. § 198 Abs. 2 BAO), nicht aber darüber, ob ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen bzw. zum Unternehmen gehört (Hinweis E 17. Februar 1993, 88/14/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001150093.X01Im RIS seit
29.04.2003