RS Vwgh 2002/12/19 2001/15/0093

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Veröffentlicht am 19.12.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198 Abs2;

Rechtssatz

In einem Abgabenbescheid wird über Art und Höhe (und gegebenenfalls Fälligkeit) der Abgabe sowie über die Abgabenbemessungsgrundlage abgesprochen (vgl. § 198 Abs. 2 BAO), nicht aber darüber, ob ein Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen bzw. zum Unternehmen gehört (Hinweis E 17. Februar 1993, 88/14/0097).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001150093.X01

Im RIS seit

29.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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