RS VwGH Erkenntnis 2002/12/19 2001/16/0036

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Veröffentlicht am 19.12.2002
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Rechtssatz

Bei vollinhaltlicher Abweisung der Beschwerde braucht die in der Berufungsvorentscheidung und die durch vollinhaltliche Abweisung der Berufung im Bescheid erster Instanz ausgesprochene Geltendmachung der Sachhaftung nicht wiederholt zu werden (Hinweis E 19. Dezember 2002, 2001/16/0034).

Im RIS seit
22.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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