RS Vwgh 2002/12/19 99/15/0023

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Veröffentlicht am 19.12.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §20;
BAO §237 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/13/0094 E 30. Jänner 1991 RS 2(hier ohne Klammerausdruck im zweiten Satz)

Stammrechtssatz

Der Steuerpflichtige hat das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die eine Entlassung aus der Gesamtschuld gestützt werden kann (Hinweis E 28.9.1983, 83/13/0040; E 4.10.1985, 82/17/0021; E 29.12.1988, 88/14/0136; E 2.12.1988, 87/17/0265). Es ist daher Sache des Steuerpflichtigen darzulegen, aus welchen Gründen trotz seiner Überschuldung (hier in Millionenhöhe), die zusätzlich zu den im Haftungsweg geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten besteht, eine von ihm aufgezeigte Existenzgefährdung durch Entlassung aus der Gesamtschuld abzuwenden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150023.X03

Im RIS seit

29.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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