RS Vwgh 2002/12/19 2002/16/0103

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2002
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §30 Abs2;
GGG 1984 TP1 Anm1;

Rechtssatz

Erhebt der Gebührenschuldner zwei Klagen über denselben Betrag gegen dieselbe beklagte Partei, so ist die Pauschalgebühr zweimal zu entrichten (Hinweis E 8. März 1990, 89/16/0155).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160103.X01

Im RIS seit

30.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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