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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §30 Abs2;Rechtssatz
Erhebt der Gebührenschuldner zwei Klagen über denselben Betrag gegen dieselbe beklagte Partei, so ist die Pauschalgebühr zweimal zu entrichten (Hinweis E 8. März 1990, 89/16/0155).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160103.X01Im RIS seit
30.04.2003