RS Vwgh 2002/12/19 2001/15/0029

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Veröffentlicht am 19.12.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224
BAO §289 Abs2
BAO §93 Abs2

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/15/0030 E 19.12.2002

Rechtssatz

Spruch des Haftungsbescheides (§ 224 BAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (Hinweis Ritz, Wiederaufnahme eines Lohnsteuerverfahrens oder zweiter Haftungsbescheid?, SWK 1996, A 604). Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd § 289 Abs 2 BAO festgelegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001150029.X02

Im RIS seit

21.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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