RS Vwgh 2002/12/19 2001/16/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2002
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Index

E3R E02202000
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

31992R2913 ZK 1992 Art203;
31992R2913 ZK 1992 Art204 Abs1 lita;
BAO §198 Abs2;
BAO §288;
ZollRDG 1994 §85b Abs3;
ZollRDG 1994 §85c;

Beachte

* Fortgesetztes Verfahren im VwGH nach EuGH-Entscheidung: 2003/16/0490 E 25. März 2004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/16/0034 E 19. Dezember 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Durch die vollinhaltliche Abweisung der Beschwerde brauchen die in der Berufungsvorentscheidung und die durch die vollinhaltliche Abweisung der Berufung im Bescheid erster Instanz ausgesprochene Entstehung der Einfuhrzollschuld, die Art und Höhe der Abgaben und die in den dem Bescheid angeschlossenen Berechnungsblättern angeführten Bemessungsgrundlagen (§ 198 Abs. 2 BAO) nicht wiederholt zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001160035.X02

Im RIS seit

22.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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