RS Vwgh 2002/12/19 2001/09/0191

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Veröffentlicht am 19.12.2002
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §29 Abs1;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Das Unterbleiben einer tatsächlichen Bezahlung bildet kein Indiz gegen das Vorliegen eines dem AuslBG unterworfenen Beschäftigungsverhältnisses, da gemäß § 29 Abs. 1 AuslBG dem Ausländer, der entgegen den Vorschriften dieses Bundesgesetzes ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt wird, gegenüber dem ihn beschäftigenden Betriebsinhaber für die Dauer der Beschäftigung die gleichen Ansprüche wie auf Grund eines gültigen Arbeitsvertrages (Anm.: jedenfalls) zustehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001090191.X02

Im RIS seit

01.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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