RS Vwgh 2002/12/20 2002/02/0286

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Veröffentlicht am 20.12.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs2;
VwGG §35 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/07/0160 E 11. Dezember 1990 RS 2

Stammrechtssatz

Läßt eine Beschwerde schon dem Inhalt nach erkennen, daß die behauptete Rechtswidrigkeit nicht vorliegt, so ist sie - ohne daß es eines Mängelbehebungsauftrages bedarf - gemäß § 35 Abs 1 VwGG ohne weiteres Verfahren als unbegründet abzuweisen.

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002020286.X01

Im RIS seit

01.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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