RS Vwgh 2002/12/20 2000/02/0225

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

MEG 1950 §39 Abs2 Z2;
MEG 1950 §39 Abs2 Z3;
StVO 1960 §5 Abs2a litb;
StVO 1960 §5 Abs4 lita;

Beachte

Besprechung in:ZVR 3/2004, 76 - 81;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/02/0092 E 28. Mai 1993 RS 1(hier nur letzter Satz)

Stammrechtssatz

Die Vornahme eines Abzuges vom festgestellten Atemalkoholgehalt im Ausmaß von Fehlergrenzen (§ 39 Abs 2 Z 2 und 3 Maß- und Eichgesetz) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr kommt es auf die vom Gerät gemessenen und angezeigten Werte an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000020225.X02

Im RIS seit

17.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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