RS Vwgh 2002/12/20 2002/02/0134

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Veröffentlicht am 20.12.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs1 idF 1998/I/092;
StVO 1960 §84 Abs2 idF 1998/I/092;
StVO 1960 §84 Abs3 idF 1998/I/092;

Rechtssatz

Hat der Gesetzgeber in § 84 Abs. 1 StVO 1960 idF 1998/I/092 bestimmte Arten von Ankündigungen als für das Interesse der Straßenbenutzer so erheblich angesehen, dass sie von Gesetzes wegen, aber nur in Form der dort näher bezeichneten Hinweistafeln, zugelassen sind, so hat er hinsichtlich der Abmessungen dieser Ankündigungen mit dieser Gesetzesstelle auch für die in Abs. 2 legcit grundsätzlich verbotenen, jedoch nach Abs. 3 legcit ausnahmsweise bewilligbaren Werbungen und Ankündigungen einen Maßstab für deren höchstzulässige Ausmaße gesetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002020134.X05

Im RIS seit

03.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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