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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
StGG Art5Leitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Feststellung der Unzuständigkeit der Grundverkehrsbehörde nach bereits eingetretener Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes infolge Unterlassung der rechtzeitigen Anzeige an die Behörde; keine Bedenken gegen die zweijährige Frist für die Anzeige; keine Enteignung, keine unzulässige Durchbrechung der RechtskraftRechtssatz
Zu der in §31 Abs2 Tir GVG 1996 festgelegten Übergangsfrist siehe bereits VfSlg 16793/2003.
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Rechtsgeschäft unter Lebenden, NichtigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B956.2003Dokumentnummer
JFR_09949699_03B00956_01