RS Vwgh 2003/1/22 2002/08/0050

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Veröffentlicht am 22.01.2003
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §18 Abs5;
AlVG 1977 §18 Abs6;
AlVG 1977 §24;
AlVG 1977 §25;

Rechtssatz

Dass sich für die Zeit der Teilnahme an einer gemäß § 18 Abs. 6 AlVG bescheidmäßig anerkannten Maßnahme die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes gemäß § 18 Abs. 5 AlVG in bestimmtem Umfang erhöht, bewirkt nicht, dass ein späterer Widerruf und eine spätere Rückforderung bei Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 24 und 25 AlVG ausgeschlossen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002080050.X04

Im RIS seit

02.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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