RS Vwgh 2003/1/22 99/12/0229

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Veröffentlicht am 22.01.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/03 Vertragsbedienstetengesetz

Norm

BDG 1979 §4a idF 1996/375;
VBG 1948 §40 Abs2 idF 1994/389;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Begründung des angefochtenen Bescheides in keiner Weise erkennen lässt, wie die Behörde zu ihrem Urteil gekommen ist, dass das Diplom der Beschwerdeführerin nicht einem Bildungsabschluss auf Hochschulniveau, sondern einem solchen, wie er für das Lehramt für Pflichtschulen in Österreich gefordert ist, entspricht.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999120229.X02

Im RIS seit

28.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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