RS Vwgh 2003/1/22 2000/08/0049

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Veröffentlicht am 22.01.2003
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §273;
ABGB §273a Abs1;
AVG §37;
AVG §9;

Rechtssatz

Die Sachwalterschaft wird durch konstitutiven Beschluss des Außerstreitgerichtes begründet. Der Umfang der Geschäftsfähigkeit und damit der Prozessfähigkeit des Betroffenen richtet sich daher nach dem konkreten Gerichtsbeschluss, der zur Klärung von Zweifeln eingesehen werden muss.

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000080049.X01

Im RIS seit

28.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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