RS Vwgh 2003/1/23 2002/16/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2003
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1;
GrEStG 1987 §17;

Rechtssatz

Der Erwerbsvorgang, dessen Rückgängigmachung unter den weiteren in § 17 GrEStG 1987 geregelten Voraussetzungen den Anspruch auf Nichtfestsetzung bzw. Rückzahlung der Grunderwerbsteuer begründet, besteht im Erwerb des Rechtstitels für die Übereignung (Hinweis auf die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II GrEStG 1987 unter Rz 123 zu § 1 GrEStG referierte hg. Judikatur). Darauf, ob das Titelgeschäft in der Folge erfüllt wird und damit insbesondere auf eine bücherliche Eintragung des Eigentumserwerbes für den Erwerber kommt es hingegen nicht an (Fellner, a.a.O, Rz 126 und 127 zu § 1 GrEStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160111.X01

Im RIS seit

02.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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