RS Vwgh 2003/1/23 2002/16/0111

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Veröffentlicht am 23.01.2003
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17;

Rechtssatz

Die Wiederherstellung des vorigen Zustandes findet auch in der Rückstellung der Gegenleistung ihren Niederschlag (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II GrEStG 1987, Rz 14a zu § 17 GrEStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160111.X03

Im RIS seit

02.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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