RS Vwgh 2003/1/23 2002/16/0104

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Veröffentlicht am 23.01.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;

Rechtssatz

Gemäß § 115 Abs. 2 BAO hat die Partei das Recht auf Gehör. Dieser Grundsatz gehört zu den fundamentalsten Prinzipien des Rechtsstaates. Das Parteiengehör besteht vor allem darin, der Partei Gelegenheit zur Äußerung zu behördlichen Sachverhaltsannahmen und zu den Ergebnissen der durchgeführten Beweisaufnahmen zu geben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160104.X01

Im RIS seit

28.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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