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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/16/0251 2002/16/0252Rechtssatz
Nach ständiger Judikatur des VwGH unterbricht nach Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages ein neuerlicher Verfahrenshilfeantrag die Frist für die Beschwerdeführung bzw. eine Mängelbehebung nicht mehr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160250.X01Im RIS seit
01.04.2003