RS Vwgh 2003/1/23 2002/16/0250

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §26 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/16/0251 2002/16/0252

Rechtssatz

Nach ständiger Judikatur des VwGH unterbricht nach Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages ein neuerlicher Verfahrenshilfeantrag die Frist für die Beschwerdeführung bzw. eine Mängelbehebung nicht mehr.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160250.X01

Im RIS seit

01.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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