RS Vwgh 2003/1/27 2002/10/0228

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Veröffentlicht am 27.01.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §19 Abs4 Z1 idF 2002/I/059;

Rechtssatz

Die Parteistellung des Eigentümers des von der Rodung betroffenen Waldgrundstückes gibt diesem die Möglichkeit, zur Abwehr von durch die Rodung drohenden Eingriffen in sein subjektives Recht auf unversehrten Bestand seines Waldes im Rahmen der von der Behörde vorzunehmenden Interessenabwägung das mit seinen Interessen verbundene öffentliche Interesse an der Walderhaltung geltend zu machen (Hinweis E 10. 04. 1989, 88/10/0144).

Schlagworte

Fischerei Forstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002100228.X03

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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