RS Vwgh 2003/1/27 2002/10/0228

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Veröffentlicht am 27.01.2003
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §19 Abs4 Z1 idF 2002/I/059;

Rechtssatz

Eigentümer von Waldflächen, die an die zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzen, können im Rodungsverfahren im Rahmen der Interessenabwägung geltend machen, dass durch die Rodung in ihr subjektives Recht auf Erhaltung der ihnen gehörigen nachbarlichen Waldflächen bzw. auf Abwehr von diesen Waldbestand beeinträchtigenden Maßnahmen eingegriffen wird (Hinweis E 29. 06. 1998, 96/10/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002100228.X04

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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