RS Vwgh 2003/1/27 2002/10/0228

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2003
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 idF 2002/I/059;

Rechtssatz

Zwar sind die Auswirkungen der Rodung auf den nachbarlichen Wald Gegenstand des Rodungsverfahrens, nicht aber die Auswirkungen des durch die Rodung verwirklichten Projektes (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. Juni 1998, Zl. 96/10/0125, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002100228.X05

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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