RS Vwgh 2003/1/28 2001/14/0048

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Veröffentlicht am 28.01.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs1;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Der Eingliederung in den Organismus der GmbH steht nicht der Umstand entgegen, dass der wesentlich beteiligte Geschäftsführer für mehrere Gesellschaften als Geschäftsführer tätig ist (Hinweis E 18. Juli 2001, 2001/13/0082).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001140048.X02

Im RIS seit

21.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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