RS Vwgh 2003/1/28 98/14/0160

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Veröffentlicht am 28.01.2003
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140 Abs1;

Rechtssatz

Erbringt der haushaltsführende Elternteil keine (relevante) Betreuungsleistung, sind nach § 140 Abs. 1 ABGB beide Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit geldunterhaltspflichtig. Dabei sind nach dem tragenden Prinzip der Gleichbehandlung die Unterhaltsquoten so zu bestimmen, dass alle Beteiligten in etwa gleichem Maße in der Lage sein sollen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998140160.X02

Im RIS seit

21.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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