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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140 Abs1;Rechtssatz
Erbringt der haushaltsführende Elternteil keine (relevante) Betreuungsleistung, sind nach § 140 Abs. 1 ABGB beide Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit geldunterhaltspflichtig. Dabei sind nach dem tragenden Prinzip der Gleichbehandlung die Unterhaltsquoten so zu bestimmen, dass alle Beteiligten in etwa gleichem Maße in der Lage sein sollen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998140160.X02Im RIS seit
21.05.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013