RS Vwgh 2003/1/28 2000/14/0093

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2003
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs1 litb;

Rechtssatz

Die bloße Anmeldung zu Prüfungen reicht für die Annahme einer zielstrebigen Berufsausbildung nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140093.X03

Im RIS seit

26.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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