RS Vwgh 2003/1/29 2002/13/0181

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Veröffentlicht am 29.01.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer mit den für die Geschäftsführungstätigkeit bezogenen Vergütungen Einkünfte nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt, ist es nicht von Relevanz, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht an betriebliche Ordnungsvorschriften (Arbeitszeit, Vertretungsbefugnis, Arbeitspausen) gebunden ist und auch keinen Urlaubsanspruch hat (Hinweis E 19. Juni 2002, 2001/15/0068).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002130181.X02

Im RIS seit

02.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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