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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Rechtssatz
Nach herrschender Auffassung ist eine Kapitalgesellschaft, die sich auf den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen beschränkt und hiebei lediglich die Rechte wahrnimmt, die sich aus ihrer Stellung als Gesellschafterin ergeben, nicht Unternehmer, weil sie im Wirtschaftsleben nicht mit Leistungen in Erscheinung tritt (Hinweis E 19. Oktober 1987, 86/15/0100, VwSlg 6261 F/1987).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130012.X01Im RIS seit
02.05.2003