RS Vwgh 2003/1/29 2002/13/0186

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs1;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Beachte

Besprechung in:SWK 13/2003, S 379 - S 382; SWK 12/2003, S 355 - S 358;

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, die darauf hinausläuft, in Fällen, in denen ein Unternehmerwagnis eines Geschäftsführers gegeben ist, diesen Umstand als fremdunüblich anzusehen und das Fehlen eines Unternehmerrisikos zu fingieren, ist mit der Rechtslage nicht in Einklang zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002130186.X02

Im RIS seit

02.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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