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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §93 Abs2;Rechtssatz
Eine an ein nicht mehr bestehendes Rechtsgebilde gerichtete Erledigung kann auch nicht dadurch Bescheidqualität erlangen, dass sie dem Rechtsnachfolger zukommt (Hinweis E 24. September 2002, 2002/14/0069).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002150191.X02Im RIS seit
26.06.2003Zuletzt aktualisiert am
29.10.2012