RS Vwgh 2003/1/30 2002/15/0191

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Veröffentlicht am 30.01.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine an ein nicht mehr bestehendes Rechtsgebilde gerichtete Erledigung kann auch nicht dadurch Bescheidqualität erlangen, dass sie dem Rechtsnachfolger zukommt (Hinweis E 24. September 2002, 2002/14/0069).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002150191.X02

Im RIS seit

26.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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