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E2D Assoziierung TürkeiNorm
ARB1/80;Rechtssatz
Im Hinblick auf den Assoziationsratsbeschluss EWG-Türkei Nr. 1/80 eröffnet weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Beschäftigungsbewilligung auch ein Recht auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung noch eine Ausnahme von der Auslandsantragstellung, weil auch in einem solchen Fall ein türkischer Staatsangehöriger keine Rechte aus dem genannten Assoziationsratsbeschluss ableiten kann. In der gegebenen Konstellation verbietet sich eine Bedachtnahme auf Art. 8 MRK (Hinweis E 26.11.2002, 2002/18/0235).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002210215.X03Im RIS seit
30.04.2003