RS Vwgh 2003/1/30 2000/15/0018

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Veröffentlicht am 30.01.2003
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO NÖ 1977 §57 Abs1;
LAO NÖ 1977 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung (Mantelzessionsvertrag) stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Vertreter damit rechnen muss, durch die Zession dem Vertretenen seine liquiden Mittel zur Tilgung anderer Schulden als der Bankschulden (insbesondere der Abgabenforderungen) zu entziehen (Hinweis E 23. Jänner 1997, 96/15/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000150018.X05

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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