RS Vwgh 2003/1/31 2003/02/0007

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Veröffentlicht am 31.01.2003
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Ein Alkomat liefert kein Messergebnis, sondern zeigt "RST" an, wenn die Atemluft des Probanden bei Durchführung des Tests durch einen im Mund befindlichen Alkohol beeinträchtigt gewesen war.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Verfahrensrecht Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003020007.X01

Im RIS seit

06.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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