RS Vwgh 2003/2/18 2002/05/1497

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Veröffentlicht am 18.02.2003
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Melderecht

Norm

ABGB §273;
MeldeG 1991 §15a Abs1;
MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;
MeldeG 1991 §7;

Rechtssatz

Das Gesetz trifft keine ausdrücklichen Anordnungen zur Frage, wer bei Personen, die unter Sachwalterschaft (§ 273 ABGB) stehen, eine Wohnsitzerklärung im Sinne des § 15a Abs. 1 MeldeG 1991 abzugeben hat; um einen Fall der "Erfüllung der Meldepflicht" im Sinne des § 7 MeldeG 1991 handelt es sich dabei (angesichts des Regelungsinhaltes des § 7 MeldeG 1991) nicht. Im Hinblick auf die rechtserhebliche Bedeutung dieser Wohnsitzerklärung ist davon auszugehen, dass sie vom Sachwalter abzugeben ist, wenn dies zu seinem Wirkungsbereich gehört, und nicht von der unter Sachwalterschaft stehenden Person selbst (bei Minderjährigen siehe das E 18.2.2003, 2002/05/0992).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002051497.X04

Im RIS seit

18.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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