RS Vwgh 2003/2/18 2002/05/1497

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Veröffentlicht am 18.02.2003
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41/02 Melderecht

Norm

MeldeG 1991 §1 Abs7;
MeldeG 1991 §1 Abs8;
MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Ob die Mitbeteiligte in S. einen Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hat, ist nach den objektiven Kriterien des § 1 Abs. 8 MeldeG 1991 zu beurteilen. In diesem Zusammenhang kommt es aber nicht darauf an, ob ein Erfolg des Reklamationsantrages für die Sachwalterin der Mitbeteiligten praktische Probleme zur Folge hätte, weil das Gesetz darauf nicht abstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002051497.X03

Im RIS seit

18.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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