RS Vwgh 2003/2/19 98/08/0172

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Veröffentlicht am 19.02.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §50;
EStG 1988 §15 Abs2;
EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 1992 1993 §6 Abs1 Z1 idF 1994/319;

Rechtssatz

Soll die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge für 1992 und ab 1993 im § 15 Abs. 2 EStG 1988 Deckung finden, so können die in ihrem § 6 Abs. 1 Z. 1 genannten Holzdeputate, das heißt die Lieferung von Hartholz, Weichholz oder Sägeabfallholz, nicht einer Sachleistung gleichgestellt werden, die in der Erlaubnis besteht, sich eine bestimmte Menge Holzes "am Stock" unter Aufwendung erheblicher Arbeitsleistungen anzueignen (mit weiteren Ausführungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998080172.X03

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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